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   BGH, 06.07.2023 - V ZB 68/22   

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https://dejure.org/2023,19693
BGH, 06.07.2023 - V ZB 68/22 (https://dejure.org/2023,19693)
BGH, Entscheidung vom 06.07.2023 - V ZB 68/22 (https://dejure.org/2023,19693)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 2023 - V ZB 68/22 (https://dejure.org/2023,19693)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    StPO §§ 111f, 111h
    Vollziehung eines strafrechtlichen Vermögensarrests; Eintragung einer weiteren Sicherungshypothek

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckungen in im Wege der Arrestvollziehung nach § 111f StPO gesicherte Gegenstände während der Dauer der Arrestvollziehung; "Dauer der Arrestvollziehung" nach § 111h Abs. 2 Satz 1 StPO bis zur Aufhebung der Vollziehungsmaßnahme

  • rewis.io
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    StPO §§ 111f, 111h Abs. 2 Satz 1
    Kein Vollstreckungsverbot gem. § 111h Abs. 2 StPO bei Vollziehung eines (in weiterem oder demselben Verfahren angeordneten) strafrechtlichen Vermögensarrests

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 111f; StPO § 111h Abs. 2 S. 1

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Eintragung einer weiteren Sicherungshypothek aufgrund desselben - noch nicht ausgeschöpften - oder eines anderen Vermögensarrestes, wenn das Grundstück eines Beschuldigten mit einer Sicherungshypothek belastet ist, die in Vollziehung eines Vermögensarrestes in das ...

Kurzfassungen/Presse

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Vollstreckungsverbot des § 111h Abs. 2 Satz 1 StPO findet auf Vollziehung eines Vermögensarrestes i.S.d. § 111f StPO keine Anwendung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Weiterer Vermögensarrest trotz § 111h Abs. 2 Satz 1 StPO zulässig (IVR 2023, 136)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 2783
  • MDR 2023, 1208
  • NZI 2023, 894
  • FGPrax 2023, 203
  • WM 2023, 1608
  • Rpfleger 2023, 726
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.05.2020 - V ZB 56/19

    Vermögensarrest: Vollstreckungsverbot; Rangfolge der Staatsanwaltschaft;

    Auszug aus BGH, 06.07.2023 - V ZB 68/22
    Vielmehr hält die "Dauer der Arrestvollziehung" nach § 111h Abs. 2 Satz 1 StPO bis zur Aufhebung der Vollziehungsmaßnahme an, die hier noch nicht erfolgt ist (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Mai 2020 - V ZB 56/19, NJW 2020, 2337 Rn. 14).

    Denn indem § 111i Abs. 1 Satz 1 StPO im Falle der Insolvenz des Arrestschuldners bei Vorliegen eines Anspruchsberechtigten das Erlöschen des durch den Vermögensarrest erlangten Sicherungsrechts vorsieht, hätte das Entstehen eines (zunächst) nachrangigen Absonderungsrechts zur Folge, dass die hiervon Begünstigten im Insolvenzfall vorrangig vor den Verletzten der Straftat befriedigt würden (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Mai 2020 - V ZB 56/19, NJW 2020, 2337 Rn. 12).

    Der sichergestellte Gegenstand soll nunmehr frei von nachrangigen Belastungen verwertet werden, damit der gesamte Erlös für eine Verteilung in einem Entschädigungs- oder Insolvenzverfahren zur Verfügung steht (vgl. hierzu auch Senat, Beschluss vom 28. Mai 2020 - V ZB 56/19, NJW 2020, 2337 Rn. 19).

  • OLG München, 08.09.2021 - 8 W 1216/21

    Zivilrechtliche Arrestpfändung nach staatsanwaltschaftlichem Vollzug eines

    Auszug aus BGH, 06.07.2023 - V ZB 68/22
    Die von dem Beschwerdegericht zitierten und zur Begründung für die Zulassung der Rechtsbeschwerde herangezogenen Entscheidungen des Oberlandesgerichts München (NZI 2021, 1035 Rn. 15 f.; BeckRS 2021, 29813 Rn. 12 f.) betreffen demgegenüber die anders gelagerte und hier nicht zu entscheidende Frage, ob die Forderungspfändung eines privaten Gläubigers des Beschuldigten trotz Vollziehung eines Vermögensarrestes durch die Staatsanwaltschaft noch in dem Umfang möglich ist, in dem die Staatsanwaltschaft auf die Forderung nicht zugegriffen hat.
  • OLG Bremen, 12.09.2022 - 3 W 13/22

    Zwangsvollstreckung in ein durch Arrestvollziehung gesichertes Grundstück -

    Auszug aus BGH, 06.07.2023 - V ZB 68/22
    Nach Ansicht des Beschwerdegerichts, dessen Entscheidung unter anderem in NZI 2022, 951 veröffentlicht ist, steht der Eintragung einer weiteren Sicherungshypothek entgegen, dass das Grundstück bereits durch die erste Sicherungshypothek belastet ist.
  • OLG München, 05.10.2021 - 3 W 1414/21

    Zu den Voraussetzungen des Vollstreckungsverbots gem. § 111h Abs. 2 StPO

    Auszug aus BGH, 06.07.2023 - V ZB 68/22
    Die von dem Beschwerdegericht zitierten und zur Begründung für die Zulassung der Rechtsbeschwerde herangezogenen Entscheidungen des Oberlandesgerichts München (NZI 2021, 1035 Rn. 15 f.; BeckRS 2021, 29813 Rn. 12 f.) betreffen demgegenüber die anders gelagerte und hier nicht zu entscheidende Frage, ob die Forderungspfändung eines privaten Gläubigers des Beschuldigten trotz Vollziehung eines Vermögensarrestes durch die Staatsanwaltschaft noch in dem Umfang möglich ist, in dem die Staatsanwaltschaft auf die Forderung nicht zugegriffen hat.
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